In Deutschland gibt es bislang kein bundesweit einheitliches Verfahren, um besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen flächendeckend zu identifizieren. Bleibt eine Schutzbedürftigkeit unerkannt, kann dies dazu führen, dass Betroffene nicht angemessen versorgt und untergebracht werden – mit möglichen Folgen für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden.
Besonders herausfordernd ist es, eine sogenannte verborgene Schutzbedürftigkeit zu identifizieren. Diese ist äußerlich nicht sichtbar und wird von Betroffenen häufig nicht oder erst spät angesprochen. Gründe dafür können unter anderem Scham, Angst oder mangelndes Wissen über Schutzbedürftigkeit sein. Eine verborgene Schutzbedürftigkeit kann sich zum Beispiel aus einer psychischen Erkrankung oder Gewalterfahrungen ergeben.
Welche Strategien Fachkräfte in der Versorgungspraxis nutzen, um eine verborgene Schutzbedürftigkeit dennoch zu erkennen, wurde bisher kaum wissenschaftlich untersucht. Eine Masterarbeit im Rahmen einer Teilstudie des Forschungsprojekts PROTECT.Ing geht daher der Frage nach, wie Sozialarbeitende in Landesunterkünften eine verborgene Schutzbedürftigkeit geflüchteter Menschen identifizieren.
Für die Arbeit wurden zwölf qualitative Expert:inneninterviews mit Mitarbeitenden der Sozialberatung und Asylverfahrensberatung in vier Bundesländern ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass Beratungsgespräche eine zentrale Rolle spielen, um eine verborgene Schutzbedürftigkeit zu erkennen.
Damit diese Gespräche gelingen, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören bestimmte fachliche und kommunikative Kompetenzen der Sozialarbeitenden, eine funktionierende Zusammenarbeit mit weiteren Akteur:innen sowie verschiedene Herangehensweisen, um mit geflüchteten Menschen in Kontakt zu treten.
Aus den Interviews gingen vier zentrale Themen hervor, die dazu beitragen können, dass geflüchtete Menschen im Beratungsgespräch über eine verborgene Schutzbedürftigkeit sprechen.
Kommunikation als Strategie: Informationen über die Schweigepflicht und verständliche Erklärungen zum Asylverfahren können Sicherheit schaffen und die Bereitschaft fördern, persönliche Belastungen oder Bedarfe anzusprechen.
Beratungsaufbau und Haltung der Sozialarbeitenden: Eine ruhige und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre sowie eine empathische und wertschätzende Haltung der Sozialarbeitenden kann es den Betroffenen erleichtern, sich zu öffnen.
Hinweise auf eine verborgene Schutzbedürftigkeit: Aussagen, Verhaltensweisen oder andere wahrnehmbare Merkmale können Hinweise auf eine verborgene Schutzbedürftigkeit geben. Auch die Erfahrung und die Intuition der Sozialarbeitenden können auf eine mögliche verborgene Schutzbedürftigkeit hinweisen.
Beratungskontinuität und Zeitbedarf: Häufig sind mehrere Gespräche und ausreichend Zeit notwendig, damit Vertrauen aufgebaut und eine verborgene Schutzbedürftigkeit erkannt werden kann.
Über alle vier Themen hinweg zeigte sich, dass eine Vertrauensbasis zwischen dem geflüchteten Menschen und Sozialarbeitenden eine wesentliche Voraussetzung ist, um eine verborgene Schutzbedürftigkeit zu identifizieren.