Besondere Schutzbedarfe von geflüchteten Menschen zu erkennen ist relevant für die gesundheitliche Versorgung, adäquate Unterbringung und das Asylverfahren. EU-Richtlinien sehen hierfür strukturierte Prozesse vor, die in Deutschland bislang nicht flächendeckend umgesetzt werden. Nach einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems 2024 können sich mit Umsetzung in nationales Recht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), sowie gesundheitliche und sozialarbeiterische Versorgungsakteure neue Rollen und Aufgaben ergeben.
In einem Beitrag im Public Health Forum stellen wir die europäischen Regelungen zur Identifizierung und Adressierung von besonderen Schutzbedarfen und Vulnerabilitäten bei geflüchteten Menschen dar und geben Einblicke in die bisherige Umsetzung in Deutschland.